Sicherheits- und Warnhinweise zur sicheren Produktverwendung

Die Produktsicherheitsverordnung bzw. General Product Safety Regulation (GPSR) ist eine EU-Verordnung, die ab dem 13. Dezember 2024 gilt. Die Verordnung soll sicherstellen, dass Verbraucherprodukte nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie für den Verbraucher nicht "gefährlich" sind. Dazu zählen unsere Artikel zwar nicht, jedoch bitten wir Sie unsere allgemeinen Sicherheits- und Warnhinweise zur sicheren Anwendung unserer Produkte zu beachten.

Sicherheits- und Warnhinweise zu unseren Natursteinartikel (Rohsteine, Trommelsteine, Schmucksteine, Wassersteine, Wasserstäbe, Teelichter)

1. Lassen Sie Kinder nicht unbeaufsichtigt mit unseren Steinprodukten. Insbesondere kleine Steine könnten verschluckt werden oder Verletzungen (z.B. bei Bruch oder bei Anfassen eines scharfkantigen Steines) verursachen.

2.Natursteine können leicht brechen und dadurch scharfkantig werden. Gebrochene Steine deshalb vorsichtig, ggf. mit geeigneten Mitteln aufnehmen um diese verletzungsfrei zu entsorgen. Insbesondere Rohsteine und Produkte aus Rohstein könnten scharfkantig sein und wir bitten Sie um vorsichtigen Umgang mit diesen. Gebrochene Wassersteine sowie gebrochene Wasserstäbe (incl. Steininhalt) unverzüglich entsorgen, das angesetzte Wasser keinesfalls mehr trinken und auch nicht mehr zur weiteren Wasserenergisierung nutzen.